Die Grundsteuerreform ist derzeit ein ständiger Begleiter – auch in den Medien – und verpflichtet alle Eigentümer (und weitere Betroffene) zur Abgabe einer/mehrerer Erklärung(en). Das Finanzministerium Baden-Württemberg informiert hierzu in einem Flyer. Darüber hinaus gelangen Sie mit dem nachfolgenden Link auf die Homepage des Finanzministeriums https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu .

WICHTIG!!! Für die Grundsteuer B sind die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert entscheidend. Die Bodenrichtwerte werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen der Kommunen zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Sie sind frühestens ab dem 1. Juli 2022 über die zentrale Internetseite zu finden. Sollten Gutachterausschüsse die Daten noch nicht geliefert haben, schauen Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch mal auf der Seite nach. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Gutachterausschuss. WICHTIG!!!

Weiterführende Informationen zu Bodenrichtwerten und den Link zum Bodenrichtwertportal BORISBW finden Sie unter der Rubrik BAUEN\Bodenrichtwertstelle für Anfragen auf unserer Homepage.