Am 1. Januar 2023 ist die finale Stufe der Photovoltaik-Pflicht im Südwesten in Kraft getreten: Bei einer grundlegenden Dachsanierung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden eine Photovoltaikanlage installieren.
Wer sein Dach großflächig saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Alternativ ist auch die Installation einer solarthermischen Anlage möglich.
Die wichtigsten Daten der Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg im Überblick
− Seit 1. Januar 2022: Neubau von Nichtwohngebäuden
− Seit 1. Januar 2022: Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
− Seit 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden
− Seit 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Die Details sind in der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg geregelt: