Der Gemeinderat der Gemeinde Wört hat in öffentlicher Sitzung am 08.03.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Auchtfeld III“ gebilligt und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.
Start Öffentliche Bekanntmachungen Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan „Auchtfeld III“
