Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan und zur Satzung über örtliche Bauvorschriften „Auchtfeld-Ost“ in Wört
Dabei sollen die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden. Weiter werden alle Planungsbeteiligten aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1808 und 1809 sowie Teilflächen der Flurstücke 1598, 1599, 1720 und 1810/1 mit einer Fläche von ca. 2,18 ha. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebiets ist der unten angeführte Lageplan.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Ausweisung der dringend erforderlichen gemischten urbanen Bauflächen für die Gemeinde Wört sowie einer Sondergebietsfläche für großflächigen Einzelhandel zur Sicherung der Nahversorgung. Unter dem Aspekt einer wachsenden Bevölkerung über das letzte Jahrzehnt und die gute wirtschaftliche Entwicklung ist hinsichtlich der momentanen Entwicklungstendenzen eine Ausweisung neuer Bauflächen erforderlich. Die Gemeinde möchte in diesem Bereich sowohl Wohnbauflächen als auch gewerbliche Bauplätze und weitere urbane Nutzungen entwickeln und den Siedlungsbereich neugestalten. Ferner soll durch die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes dauerhaft die Nahversorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs gesichert werden, deren perspektivischer Verlust durch die Aufgabe des bestehenden Marktes in Wört zu befürchten wäre. Zusätzlich soll mit dem geplanten Kreisverkehr die Ortseinfahrt an der L1070 Richtung Süden verlegt und aufgewertet werden. Insgesamt können mit der geplanten Bebauung eine gute städtebauliche Qualität und eine geordnete Entwicklung des Gebiets am Ortsrand gewährleistet werden.
Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches und den Inhalt des Bebauungsplanes sind der:
- Lageplan (PDF-Dokument, 3,50 MB, 21.11.2025) und die textlichen Festsetzungen (PDF-Dokument, 345,40 KB, 21.11.2025) des Planungsbüros LKP Ingenieure, Mutlangen vom 08.03.2023 / 19.11.2025.
- Dem Bebauungsplan werden die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 1) (PDF-Dokument, 2,47 MB, 21.11.2025) vom Planungsbüro LKP Ingenieure, Mutlangen vom 08.03.2023 / 19.11.2025,
- der Bilanzierungsplan (Anlage 2) (PDF-Dokument, 1,81 MB, 21.11.2025) vom Planungsbüro LKP Ingenieure, Mutlangen vom 08.03.2023 / 19.11.2025,
- die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Anlage 3) (PDF-Dokument, 1,92 MB, 21.11.2025) vom Büro Visual Ökologie vom 05.07.2021,
- die Lagepläne zu den Ersatzmaßnahmen E1 & E2 (Anlagen 4 (PDF-Dokument, 1,47 MB, 21.11.2025) und Anlage 5 (PDF-Dokument, 4,33 MB, 21.11.2025)) vom Planungsbüro LKP Ingenieure, Mutlangen vom 08.03.2023 / 19.11.2025,
- die Baugrunduntersuchung des Büros BFI Zeiser, Ellwangen(Anlage 6) (PDF-Dokument, 5,46 MB, 21.11.2025)
- sowie die Auswirkungsanalyse zur Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes im Bereich „Auchtfeld-Ost“ für die Gemeinde Wört (Anlage 7) (PDF-Dokument, 2,92 MB, 21.11.2025) beigefügt.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeit hat nun die Gelegenheit, Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können – elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeinde Wört abgegeben werden. Ebenfalls im gleichen Zeitraum erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Diese Bekanntmachung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen, der Entwurf zum Bebauungsplan „Auchtfeld-Ost“ mit Begründung und Umweltbericht sowie die weiteren Anlagen können in der Zeit vom 28.11.2025 bis zum 05.01.2026, je einschließlich, auf der Internetpräsenz der Gemeinde Wört unter www.gemeinde-woert.de abgerufen werden. Im gleichen Zeitraum liegen diese Unterlagen im Rathaus Wört, Hauptstraße 104, 73499 Wört, während der Dienststunden zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.
Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zusätzlich liegen bereits folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen vor:
Art der umweltbezogenen Informationen | Urheber | Schutzgut (gemäß Umweltbericht) und Themen |
| Umweltbericht | LKP Ingenieure | Tiere / Artenschutz Habitatpotenzial für Brutvögel in den bestehenden Bäumen entlang der Landesstraße, in einigen Hecken im nördlichen Anschluss sowie im Offenland;
Wiesenflächen und Äcker durch intensive Nutzung vorbelastet und artenarm
Verlust von Boden durch Bebauung führt zu erheblichen Beeinträchtigungen bei diesem Schutzgut;
durch Neuversiegelung erfolgt raschere Ableitung des Regenwassers, Pufferung auf privaten Flächen vorgesehen, Retentionsbodenfilter als Vorklärung des Wassers für Schwebstoffe;
ungestörter Luftaustausch durch Siedlungsrandlage;
durch bestehende anthropogene Überformung des Umfelds vorbelastet, aber insgesamt Eingriff in bisher unbebaute Landschaft;
Mensch geringe Mehrbelastung von Verkehr und Lärm in angrenzenden Wohngebieten; erhebliche Beeinträchtigungen aber nicht zu erwarten;
keine vorhanden;
keine aufsummierenden Wechselwirkungen vorhanden;
Sonstige Regionalplanerische Ziele werden, auch im Hinblick auf den Einzelhandel, eingehalten. |
| Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung | Büro Visualökologie | Gutachterliche Prüfung der Habitatpotenziale im Plangebiet sowie Relevanzprüfung für seltene und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten
Brutvögel einzige ggf. betroffene Tiergruppe, dabei 2 Goldammerhabitate, 4 Feldlerchenhabitate und einige Blau- und Kohlmeisenhabitate entfallend; CEF-Maßnahmen sind durchzuführen;
Sonstige artenschutzrechtliche Konflikte können von vornherein ausgeschlossen werden. |
| Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Hinweise zu geologischen und bodenkundlichen Grundlagen sowie auf ein erforderliches Bodenschutzkonzept;
Hinweise zu ingenieurgeologischen Themen, wie Ausgangsgestein, Auffüllungen usw;
Hinweise zur Hydrogeologie; | |
RP Stuttgart - Raumordnung (PDF-Dokument, 349,14 KB, 21.11.2025) | Bedenken bezüglich Umfang der Flächenausweisung und des zu Grunde liegenden Bedarfs;
Hinweis auf Grundsätze und Ziele der Regionalplanung und deren Einhaltung; | |
Hinweise auf erforderliche Genehmigung für Entwässerungsplanung;
Hinweis auf Lage in bestehendem Wasserschutzgebiet;
Anregungen zu externen Ersatzmaßnahmen sowie für ein erforderliches Bodenschutz-konzept; Eingriffsbilanzierung wird zugestimmt; | ||
Hinweis zur Abstimmung externer Ersatzmaßnahmen mit der Landwirtschaft und Vorschläge zu deren Verortung und Ausgestaltung;
Bedenken bezüglich des großen Flächenverlustes hochwertiger Bereiche für die Landwirtschaft; | ||
LRA Naturschutz (PDF-Dokument, 916,54 KB, 21.11.2025)
und
| Hinweis auf Ziele und Grundsätze der Regionalplanung;
Anregungen zu Anpassungen zu den Ersatzmaßnahmen Feldlerche und generell zur Umsetzung von CEF-Maßnahmen;
Eingriffsausgleichsbilanzierung wird akzeptiert, der erforderliche Ausgleich an Ökopunkten ist allerdings noch nachzuweisen;
Hinweis auf Bedeutung der Baumreihe an der Landesstraße als Leitlinie für Fledermäuse;
Anregung den Egelweiher, wie auch private Gärten durch entsprechende Einfriedungen vor einer Besiedlung durch den Biber zu schützen; | |
Regionalverband Ostwürttemberg (PDF-Dokument, 98,31 KB, 21.11.2025) | Bedenken bezüglich Umfang der Flächenausweisung und des zu Grunde liegenden Bedarfs sowie der erzielten Brutto-Wohndichte; | |
| Hinweis auf Grundsätze und Ziele der Regionalplanung und deren Einhaltung. | ||
| Stellungnahmen der Öffentlichkeit | Privat 2 (PDF-Dokument, 1,33 MB, 21.11.2025) | Rückfrage, ob der Erhalt von Bäumen auf gemeindeeigenen Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Auchtfeld II, also angrenzend an das Plangebiet, gewährleistet ist. |
Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum 05.01.2026 bei der Gemeinde Wört, Hauptstraße 104, 73499 Wört, oder per Mail unter info@gemeinde-woert.de abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Wört, den 27.11.2025
Thomas Saur
Bürgermeister






