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Neuigkeiten

Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan und zur Satzung über örtliche Bauvorschriften „Auchtfeld-Ost“ in Wört

Erstelldatum21.11.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Wört hat am 19.11.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Auchtfeld-Ost“ gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beauftragt.

Dabei sollen die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden. Weiter werden alle Planungsbeteiligten aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1808 und 1809 sowie Teilflächen der Flurstücke 1598, 1599, 1720 und 1810/1 mit einer Fläche von ca. 2,18 ha. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebiets ist der unten angeführte Lageplan.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Ausweisung der dringend erforderlichen gemischten urbanen Bauflächen für die Gemeinde Wört sowie einer Sondergebietsfläche für großflächigen Einzelhandel zur Sicherung der Nahversorgung. Unter dem Aspekt einer wachsenden Bevölkerung über das letzte Jahrzehnt und die gute wirtschaftliche Entwicklung ist hinsichtlich der momentanen Entwicklungstendenzen eine Ausweisung neuer Bauflächen erforderlich. Die Gemeinde möchte in diesem Bereich sowohl Wohnbauflächen als auch gewerbliche Bauplätze und weitere urbane Nutzungen entwickeln und den Siedlungsbereich neugestalten. Ferner soll durch die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes dauerhaft die Nahversorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs gesichert werden, deren perspektivischer Verlust durch die Aufgabe des bestehenden Marktes in Wört zu befürchten wäre. Zusätzlich soll mit dem geplanten Kreisverkehr die Ortseinfahrt an der L1070 Richtung Süden verlegt und aufgewertet werden. Insgesamt können mit der geplanten Bebauung eine gute städtebauliche Qualität und eine geordnete Entwicklung des Gebiets am Ortsrand gewährleistet werden.

Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches und den Inhalt des Bebauungsplanes sind der: 

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Öffentlichkeit hat nun die Gelegenheit, Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können – elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeinde Wört abgegeben werden. Ebenfalls im gleichen Zeitraum erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Diese Bekanntmachung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen, der Entwurf zum Bebauungsplan „Auchtfeld-Ost“ mit Begründung und Umweltbericht sowie die weiteren Anlagen können in der Zeit vom 28.11.2025 bis zum 05.01.2026, je einschließlich, auf der Internetpräsenz der Gemeinde Wört unter www.gemeinde-woert.de abgerufen werden. Im gleichen Zeitraum liegen diese Unterlagen im Rathaus Wört, Hauptstraße 104, 73499 Wört, während der Dienststunden zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.

Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zusätzlich liegen bereits folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen vor:

Art der umweltbezogenen Informationen

Urheber

Schutzgut (gemäß Umweltbericht) und Themen

UmweltberichtLKP Ingenieure

Tiere / Artenschutz

Habitatpotenzial für Brutvögel in den bestehenden Bäumen entlang der Landesstraße, in einigen Hecken im nördlichen Anschluss sowie im Offenland; 


Bebauung führt zu Verlust von 4 Feldlerchenrevieren, die durch externe Maßnahmen an anderer Stelle wieder hergestellt werden können;


Zwei Brutvorkommen der Goldammer sind durch Heckenpflanzungen im Randbereich des Plangebiets auszugleichen und für Blau- und Kohlmeisen sind einige Nistkästen zu exponieren;


ansonsten keine geschützten Tierarten negativ durch Planung betroffen (siehe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom Büro Visualökologie– Anlage 3)


insgesamt mittlere Empfindlichkeit des Schutzgutes, artenschutzrechtliche Konflikte können durch CEF-Maßnahmen vermieden werden, dennoch erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten; 

 


Pflanzen und ihre Lebensräume

Wiesenflächen und Äcker durch intensive Nutzung vorbelastet und artenarm
artenschutzrechtliche Konflikte sind nicht zu erwarten;

 


Boden / Fläche

Verlust von Boden durch Bebauung führt zu erheblichen Beeinträchtigungen bei diesem Schutzgut;
Überwiegender Teil des Plangebiets unbebaut und nur gering vorbelastet, daher wertvolle Fläche, die nun versiegelt und überplant wird;
Schutzgut daher insgesamt hoch Empfindlich gegenüber Beeinträchtigungen; Ausgleich nur schutzgutübergreifend möglich;

 


Wasser

durch Neuversiegelung erfolgt raschere Ableitung des Regenwassers, Pufferung auf privaten Flächen vorgesehen, Retentionsbodenfilter als Vorklärung des Wassers für Schwebstoffe;


Grundwasser und Oberflächengewässer aber nicht wesentlich beeinflusst, da Boden bisher auch nur wenig versickerungsfähig;
Geringe Auswirkungen auf das Schutzgut durch Planung zu erwarten;

 


Klima / Luft

ungestörter Luftaustausch durch Siedlungsrandlage;


Plangebiet nur mit geringer Bedeutung für Kaltluftproduktion, angrenzende Siedlungsbereich ausreichend durchlüftet und selbst Kaltluftproduktionsflächen;


Schutzgut weist geringe Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen auf, keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten;

 


Landschaftsbild / Erholung

durch bestehende anthropogene Überformung des Umfelds vorbelastet, aber insgesamt Eingriff in bisher unbebaute Landschaft;
Fernwirkung kann durch gute Randeingrünung vermieden werden, neue Siedlung insgesamt gut durchgrünt;


Naherholungsfunktionen werden nicht eingeschränkt; wichtige Wege des Naherholungsnetzes bleiben erhalten und werden teilweise aufgewertet und mit Siedlungsbereich verknüpft;


Schutzgut insgesamt wenig Empfindlich gegenüber Eingriffen, keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten;

 

 

Mensch

geringe Mehrbelastung von Verkehr und Lärm in angrenzenden Wohngebieten; erhebliche Beeinträchtigungen aber nicht zu erwarten;

 


Kultur- und Sachgüter

keine vorhanden;

 


Wechselwirkungen

keine aufsummierenden Wechselwirkungen vorhanden;

 

 

Sonstige 

Regionalplanerische Ziele werden, auch im Hinblick auf den Einzelhandel, eingehalten.
 

Artenschutzrechtliche RelevanzprüfungBüro Visualökologie

Gutachterliche Prüfung der Habitatpotenziale im Plangebiet sowie Relevanzprüfung für seltene und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten

 

Brutvögel einzige ggf. betroffene Tiergruppe, dabei 2 Goldammerhabitate, 4 Feldlerchenhabitate und einige Blau- und Kohlmeisenhabitate entfallend; CEF-Maßnahmen sind durchzuführen;

 

Sonstige artenschutzrechtliche Konflikte können von vornherein ausgeschlossen werden.

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (PDF-Dokument, 392,62 KB, 21.11.2025)

Hinweise zu geologischen und bodenkundlichen Grundlagen sowie auf ein erforderliches Bodenschutzkonzept;

 

Hinweise zu ingenieurgeologischen Themen, wie Ausgangsgestein, Auffüllungen usw;

 

Hinweise zur Hydrogeologie;

RP Stuttgart - Raumordnung (PDF-Dokument, 349,14 KB, 21.11.2025)

Bedenken bezüglich Umfang der Flächenausweisung und des zu Grunde liegenden Bedarfs;

 

Hinweis auf Grundsätze und Ziele der Regionalplanung und deren Einhaltung;

LRA Wasserwirtschaft (PDF-Dokument, 848,97 KB, 21.11.2025)

Hinweise auf erforderliche Genehmigung für Entwässerungsplanung;

 

Hinweis auf Lage in bestehendem Wasserschutzgebiet;

 

Anregungen zu externen Ersatzmaßnahmen sowie für ein erforderliches Bodenschutz-konzept; Eingriffsbilanzierung wird zugestimmt;

LRA Landwirtschaft (PDF-Dokument, 848,97 KB, 21.11.2025)

Hinweis zur Abstimmung externer Ersatzmaßnahmen mit der Landwirtschaft und Vorschläge zu deren Verortung und Ausgestaltung;

 

Bedenken bezüglich des großen Flächenverlustes hochwertiger Bereiche für die Landwirtschaft;

LRA Naturschutz (PDF-Dokument, 916,54 KB, 21.11.2025)

 

und

 

LRA Denkmalschutz  (PDF-Dokument, 771,66 KB, 21.11.2025)

Hinweis auf Ziele und Grundsätze der Regionalplanung;

 

Anregungen zu Anpassungen zu den Ersatzmaßnahmen Feldlerche und generell zur Umsetzung von CEF-Maßnahmen;

 

Eingriffsausgleichsbilanzierung wird akzeptiert, der erforderliche Ausgleich an Ökopunkten ist allerdings noch nachzuweisen;

 

Hinweis auf Bedeutung der Baumreihe an der Landesstraße als Leitlinie für Fledermäuse;

 

Anregung den Egelweiher, wie auch private Gärten durch entsprechende Einfriedungen vor einer Besiedlung durch den Biber zu schützen;

Regionalverband Ostwürttemberg (PDF-Dokument, 98,31 KB, 21.11.2025)

Bedenken bezüglich Umfang der Flächenausweisung und des zu Grunde liegenden Bedarfs sowie der erzielten Brutto-Wohndichte;

Hinweis auf Grundsätze und Ziele der Regionalplanung und deren Einhaltung.
Stellungnahmen der ÖffentlichkeitPrivat 2 (PDF-Dokument, 1,33 MB, 21.11.2025)Rückfrage, ob der Erhalt von Bäumen auf gemeindeeigenen Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Auchtfeld II, also angrenzend an das Plangebiet, gewährleistet ist.

Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum 05.01.2026 bei der Gemeinde Wört, Hauptstraße 104, 73499 Wört, oder per Mail unter info@gemeinde-woert.de abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Wört, den 27.11.2025

Thomas Saur
Bürgermeister