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Neuigkeiten

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbebetrieb Höll“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften

Erstelldatum19.12.2025

Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfes und Durchführung der frühzeitigen Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften " Gewerbebetrieb Höll".

Der Gemeinderat der Gemeinde Wört hat am 10.12.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Gewerbebetrieb Höll“ einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften im Regelverfahren aufzustellen.

Außerdem wurde der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus Lageplan, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht mit Bestandsplan und Eingriffsermittlung und Vorhabenplanung gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs.1 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planvorentwurf eingeholt.

Plangebiet

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 01.12.2025, gefertigt durch die stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen.

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 0,2 ha, befindet sich am westlichen Ortsrand von Konradsbronn, südlich des bestehenden Gewerbebetriebs und umfasst das Flurstück 1900/1.

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für einen Gewerbebetrieb sowie das dazugehörige Wohnhaus geschaffen werden.

Folgende umweltbezogene Daten liegen vor:
Umweltbericht mit Eingriffsermittlung

Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Gewerbebetrieb Höll“ wird vom

15. Januar 2026 bis 18. Februar 2026, jeweils einschließlich

auf der Homepage der Gemeinde Wört unter www. gemeinde-woert.de veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können: elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Rathaus Wört, Hauptstraße 104, 73499 Wört oder an folgende E-Mail-Adresse: info@gemeinde-woert.de

3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,

4. dass die Unterlagen ebenfalls im Rathaus Wört, Hauptstraße 104, 73499 Wört während der Dienststunden eingesehen werden können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Wört, den 15. Januar 2026

Thomas Saur

Bürgermeister

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