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Neuigkeiten

Briefwahl zur Landtagswahl am 08.03.2026

Erstelldatum30.01.2026

Wahlschein bequem per Internet beantragen!

Am Sonntag, 8. März 2026, haben die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs die Möglichkeit, mit ihrer Stimme die Zusammensetzung des Landtags zu bestimmen.

Wahlschein beantragen – das Wichtigste
Ein Wahlschein wird benötigt, wenn Sie nicht in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal, sondern in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl wählen möchten.
Bitte beachten Sie: Die Wahlbenachrichtigung ersetzt keinen Wahlschein.

Voraussetzungen
Ein Wahlschein kann nur ausgestellt werden, wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie in der Regel spätestens bis 15. Februar 2026. Sollte sie nicht eingehen, wenden Sie sich bitte an das Bürgermeisteramt Wört.

Zuständige Stelle
Für die Ausstellung des Wahlscheins ist die Gemeinde zuständig, bei der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden.

Antragstellung
Der Wahlschein kann beantragt werden:

  • persönlich bei der Gemeinde
  • durch eine bevollmächtigte Person
  • schriftlich per Post, Fax oder E-Mail (nicht telefonisch)
  • online über diesen Link
  • per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung

Hierfür sind Name, Geburtsdatum, Wählernummer und Anschrift anzugeben.

Unterlagen und Fristen
Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen persönlich oder per Post.
Der Antrag muss spätestens bis Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr, gestellt werden. In besonderen Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung) ist eine Antragstellung noch bis 15:00 Uhr am Wahltag möglich.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.

Haben Sie Fragen?
Sollten Sie weitere Informationen benötigen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefonnummer: 07964/9008-0 oder info(@)gemeinde-woert.de.