Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan und zur Satzung über örtliche Bauvorschriften „Auchtfeld III“ in Wört
Dabei sollen die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden. Weiter werden alle Planungsbeteiligten aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1810, 1811 und 1812 sowie Teilflächen der Flurstücke 1807, 1810/1, 1813, 1814/1, 1815/1 und 1816/1 mit einer Fläche von ca. 4,42 ha. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebiets ist der unten angeführte Lageplan.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Ausweisung der dringend erforderlichen Wohnbauflächen für die Gemeinde Wört. Unter dem Aspekt einer wachsenden Bevölkerung über das letzte Jahrzehnt ist hinsichtlich der momentanen Entwicklungstendenzen eine Ausweisung neuer Bauflächen erforderlich. Die Gemeinde möchte in diesem Bereich eine Fläche für eine Wohnbebauung sowie angrenzend gemischte Bauflächen entwickeln und den Siedlungsbereich in diesem Bereich neugestalten. Insgesamt können mit der geplanten Bebauung eine gute städtebauliche Qualität und eine geordnete Entwicklung des Gebiets am Ortsrand gewährleistet werden.
Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches und den Inhalt des Bebauungsplanes sind
- der Lageplan (PDF-Dokument, 6,32 MB, 21.11.2025) und die textlichen Festsetzungen (PDF-Dokument, 363,95 KB, 21.11.2025) des Planungsbüros LKP Ingenieure, Mutlangen vom 08.03.2023 / 19.11.2025.
- Dem Bebauungsplan werden die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 1) (PDF-Dokument, 2,54 MB, 21.11.2025) vom Planungsbüro LKP Ingenieure, Mutlangen vom 08.03.2023 / 19.11.2025,
- der Bilanzierungsplan (Anlage 2) (PDF-Dokument, 2,29 MB, 21.11.2025) vom Planungsbüro LKP Ingenieure, Mutlangen vom 08.03.2023 / 19.11.2025,
- die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Anlage 3) (PDF-Dokument, 1,92 MB, 21.11.2025) vom Büro Visual Ökologie vom 05.07.2021,
- die Lagepläne zu den Ersatzmaßnahmen E1 & E2 sowie E3 (Anlagen 4 (PDF-Dokument, 1,72 MB, 21.11.2025) und Anlage 5 (PDF-Dokument, 4,35 MB, 21.11.2025)) vom Planungsbüro LKP Ingenieure, Mutlangen vom 08.03.2023 / 19.11.2025
- sowie die Baugrunduntersuchung des Büros BFI Zeiser, Ellwangen (Anlage 6) (PDF-Dokument, 5,46 MB, 21.11.2025) beigefügt.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeit hat nun die Gelegenheit, Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können – elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeinde Wört abgegeben werden. Ebenfalls im gleichen Zeitraum erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Diese Bekanntmachung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen, der Entwurf zum Bebauungsplan „Auchtfeld III“ mit Begründung und Umweltbericht sowie die weiteren Anlagen können in der Zeit vom 28.11.2025 bis zum 05.01.2026, je einschließlich, auf der Internetpräsenz der Gemeinde Wört unter www.gemeinde-woert.de abgerufen werden. Im gleichen Zeitraum liegen diese Unterlagen im Rathaus Wört, Hauptstraße 104, 73499 Wört, während der Dienststunden zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.
Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zusätzlich liegen bereits folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen vor:
| Art der umweltbezogenen Informationen | Urheber | Schutzgut (gemäß Umweltbericht) und Themen |
|---|---|---|
| Umweltbericht | LKP Ingenieure | Tiere / Artenschutz Habitatpotenzial für Brutvögel in den bestehenden Bäumen entlang der Landesstraße, in einigen Hecken im nördlichen Anschluss sowie im Offenland; Bebauung führt zu Verlust von 4 Feldlerchenrevieren, die durch externe Maßnahmen an anderer Stelle wieder hergestellt werden können; Zwei Brutvorkommen der Goldammer sind durch Heckenpflanzungen im Randbereich des Plangebiets auszugleichen und für Blau- und Kohlmeisen sind einige Nistkästen zu exponieren; ansonsten keine geschützten Tierarten negativ durch Planung betroffen (siehe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom Büro Visualökologie– Anlage 3) insgesamt mittlere Empfindlichkeit des Schutzgutes, artenschutzrechtliche Konflikte können durch CEF-Maßnahmen vermieden werden, dennoch erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten; Wiesenflächen und Äcker durch intensive Nutzung vorbelastet und artenarm artenschutzrechtliche Konflikte sind nicht zu erwarten;
Überwiegender Teil des Plangebiets unbebaut und nur gering vorbelastet, daher wertvolle Fläche, die nun versiegelt und überplant wird; Schutzgut daher insgesamt hoch Empfindlich gegenüber Beeinträchtigungen; Ausgleich nur schutzgutübergreifend möglich;
durch Neuversiegelung erfolgt raschere Ableitung des Regenwassers, Pufferung auf privaten Flächen vorgesehen, Retentionsbodenfilter als Vorklärung des Wassers für Schwebstoffe; Grundwasser und Oberflächengewässer aber nicht wesentlich beeinflusst, da Boden bisher auch nur wenig versickerungsfähig; Geringe Auswirkungen auf das Schutzgut durch Planung zu erwarten;
ungestörter Luftaustausch durch Siedlungsrandlage; Plangebiet nur mit geringer Bedeutung für Kaltluftproduktion, angrenzende Siedlungsbereich ausreichend durchlüftet und selbst Kaltluftproduktionsflächen; Schutzgut weist geringe Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen auf, keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten;
durch bestehende anthropogene Überformung des Umfelds vorbelastet, aber insgesamt Eingriff in bisher unbebaute Landschaft; Fernwirkung kann durch gute Randeingrünung vermieden werden, neue Siedlung insgesamt gut durchgrünt; Naherholungsfunktionen werden nicht eingeschränkt; wichtige Wege des Naherholungsnetzes bleiben erhalten und werden teilweise aufgewertet und mit Siedlungsbereich verknüpft; Schutzgut insgesamt wenig Empfindlich gegenüber Eingriffen, keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten;
Mensch geringe Mehrbelastung von Verkehr und Lärm in angrenzenden Wohngebieten; erhebliche Beeinträchtigungen aber nicht zu erwarten;
keine vorhanden;
keine aufsummierenden Wechselwirkungen vorhanden; Regionalplanerische Ziele werden eingehalten. |
| Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung | Büro Visualökologie | Gutachterliche Prüfung der Habitatpotenziale im Plangebiet sowie Relevanzprüfung für seltene und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten
Brutvögel einzige ggf. betroffene Tiergruppe, dabei 2 Goldammerhabitate, 4 Feldlerchenhabitate und einige Blau- und Kohlmeisenhabitate entfallend; CEF-Maßnahmen sind durchzuführen; Sonstige artenschutzrechtliche Konflikte können von vornherein ausgeschlossen werden. |
| Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
LRA Wasserwirtschaft (PDF-Dokument, 899,40 KB, 21.11.2025)
LRA Denkmalschutz (PDF-Dokument, 771,31 KB, 21.11.2025)
Regionalverband Ostwürttemberg (PDF-Dokument, 98,31 KB, 21.11.2025) | Hinweise zu geologischen und bodenkundlichen Grundlagen sowie auf ein erforderliches Bodenschutzkonzept;
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| Stellungnahmen der Öffentlichkeit | Privat 2 (PDF-Dokument, 1,33 MB, 21.11.2025) | Rückfrage, ob der Erhalt von Bäumen auf gemeindeeigenen Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Auchtfeld II, also angrenzend an das Plangebiet, gewährleistet ist. |
Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum 05.01.2026 bei der Gemeinde Wört, Hauptstraße 104, 73499 Wört, oder per Mail unter info@gemeinde-woert.de abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Wört, den 27.11.2025
Thomas Saur
Bürgermeister






