Billigung des Entwurfes und Durchführung der Veröffentlichung des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Gewerbebetrieb Höll"
Erstelldatum28.05.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wört hat am 10.12.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Gewerbebetrieb Höll“ einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften im Regelverfahren aufzustellen. Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen war, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2026 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Außerdem wurde der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Lageplan, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht mit Bestandsplan, Lageplan Biotope, Eingriffsermitt-lung, Vorhabenplanung und Relevanzuntersuchung vom 12.05.2026 gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planentwurf eingeholt.
Plangebiet
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 12.05.2026, gefertigt durch die stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 0,2 ha, befindet sich am westlichen Ortsrand von Konradsbronn, südlich des bestehenden Gewerbebetriebs und umfasst das Flurstück 1900/1.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für einen Gewerbebetrieb sowie das dazugehörige Wohnhaus geschaffen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Art der vorhandenen Information | Urheber/ Unterlagen (bei Fachgutachten) | Thematischer Bezug |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange | Regierungspräsidium Stuttgart und Freiburg, Regionalverband Ostwürttemberg, Landratsamt Ostalbkreis und weitere Behörden bzw. TÖB | Grundsätze und Ziele der Raumordnung, Starkregenereignisse, Bedarfsberechnung/Standortwahl/ Anbindegebot, Angaben zur Geologie/Bodenschutz, Lage im Wasserschutzgebiet, Konfliktpotential Wohnen und Gewerbe, Abwasserbeseitigung (Versickerungsfähigkeit, Schutz Grundwasser), Beanspruchung überwiegend landbauwürdiger Flächen der Vorbehaltsflur II, Gestaltung Grundstückszufahrt/ Einhaltung Sichtfelder, Untersuchungen zum Artenschutz, Löschwasser |
Fachgutachten | Umweltbericht mit Eingriffsermittlung und artenschutzrechtlicher Relevanzuntersuchung | Bestandserfassung und -bewertung, Beschreibung möglicher Umweltauswirkungen der Bebauungsplanung zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern, Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, Maßnahmen zum Ausgleich, anderweitige Planungsmöglichkeiten, Naturschutzrechtliche Eingriffsermittlung, Überwachung und Monitoring, Aussagen zu planungsrelevanten Arten |
Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbebetrieb Höll“ mit Begründung und Anlagen wird vom
08. Juni 2026 bis 08. Juli 2026, jeweils einschließlich hier auf der Homepage der Gemeinde Wört (www.gemeinde-woert.de) veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können: elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Rathaus Wört, Hauptstraße 104, 73499 Wört, E-Mail: info@gemeinde-woert.de
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,
4. dass die Unterlagen ebenfalls im Rathaus Wört während der Dienststunden eingesehen werden können.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Wört, den 28.05.2026
gez. Thomas Saur,
Bürgermeister
Anlagen:
- Abwägungsvorschlag (PDF-Dokument, 369,87 KB, 28.05.2026)
- Planteil (PDF-Dokument, 383,43 KB, 28.05.2026)
- Textteil (PDF-Dokument, 322,66 KB, 28.05.2026)
- Begründung (PDF-Dokument, 1,47 MB, 28.05.2026)
- Umweltbericht (PDF-Dokument, 1,28 MB, 28.05.2026)
- Vorhabenplanung (PDF-Dokument, 2,90 MB, 28.05.2026)
- Relevanzuntersuchung (PDF-Dokument, 454,54 KB, 28.05.2026)





