Billigung des Entwurfes und Durchführung der Veröffentlichung des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Gewerbebetrieb Höll"
Der Gemeinderat der Gemeinde Wört hat am 10.12.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Gewerbebetrieb Höll“ einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften im Regelverfahren aufzustellen. Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen war, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2026 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Außerdem wurde der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Lageplan, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht mit Bestandsplan, Lageplan Biotope, Eingriffsermitt-lung, Vorhabenplanung und Relevanzuntersuchung vom 12.05.2026 gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planentwurf eingeholt.