Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen.
Projektträger und Zuwendungsempfänger können somit sowohl Kommunen, als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können nur von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.
Woher weiß ich, ob ich Zuschüsse beantragen kann?
Das Vorhaben muss zu einem der folgenden Förderschwerpunkte passen:
- Innenentwicklung/Wohnen
- Arbeiten (z.B. Unternehmensinvestitionen)
- Grundversorgung (z.B. Dorfladen, Arztpraxis)
- Gemeindschaftseinrichtungen (z.B. Vereinsräume)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe variiert je nach Art und Umfang des Vorhabens. Die maximialen Fördersummen liegen je nach Antrag zwischen 20.000 und 750.000 Euro
Wer hilft mir bei der Antragsstellung?
Die Gemeindeverwaltung ist während der Antragsstellung ihr Ansprechpartner und berät sie gerne bei aufkommenden Fragen oder Unklarheiten.
Wie reiche ich den Antrag ein?
Der Antrag ist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Fügen Sie dem Antrag eine Projektbeschreibung hinzu, idealerweise mit Lage und Art des Vorhabens, geplantem Zeitrahmen, grobem Kostenrahmen und dem Ziel und Nutzen für díe Gemeinde. Die Gemeinde entscheidet, welche Projekte sie in das ELR-Aufnahmeverfahren aufnimmt. Sie erstellt einen Sammelantrag und reicht diesen beim Land Baden-Württemberg ein.
Was muss ich sonst noch beachten?
Es handelt sich um ein Wettbewerbsverfahren, das bedeutet das Erfüllen der Förderkriterien bedeutet noch nicht automatisch einen Zuschuss. Da in der Regel mehr Mittel beantragt werden als tatsächlich zur Verfügung stehen, konkurrieren alle eingegangenen Anträge miteinander und es können am Ende nicht alle Maßnahmen gefördert werden.
Wann kann ich mit meinem Projekt beginnen?
Bitte bedenken Sie, dass ein frühzeitiger Baubeginn schädlich für eine künftige Förderung sein könnte.




