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FAQ

Fragen & Antworten rund um den Bau

Die Gemeinde Wört entwickelt sich derzeit hervorragend. Um mit dem Wunsch nach neuen Baugebieten Schritt zu halten, wurden zuletzt die Baugebiete „Am Mühlbuck III (Mischgebiet) und Am Mühlbuck IV (Allgemeines Wohngebiet)“ entworfen. Darüber hinaus standen im Gewerbegebiet „Wehrlach III“ noch Plätze zum Verkauf.

Inzwischen sind beinahe alle Bauplätze verkauft oder reserviert. Die Gemeinde ist deshalb bereits wieder in Planungsprozesse eingestiegen.

Bauanträge in der Gemeinde

Ab Dezember 2023 müssen sämtliche Anträge und Bauvorlagen direkt bei der zuständigen Baurechtsbehörde eingereicht werden. Diese Regelung erstreckt sich auch auf das Kenntnisgabeverfahren.

Für Angelegenheiten der Gemeinde Wört ist die zuständige Kreisbaumeisterstelle in Ellwangen (Schloss) zuständig.

Kreisbaumeisterstelle Ellwangen
Dienstgebäude:
Schloss ob Ellwangen
73479 Ellwangen
Telefonnummer: 07961 567-3201
Faxnummer: 07961 567-3210
Kontaktformular

Amtlich vermessene Pläne eines Grundstücks

Die Gemeindeverwaltung kann lediglich nichtamtliche, aus vermessungstechnischer Sicht nicht zuverlässig exakte bzw. tagesaktuelle Lagepläne zur Verfügung stellen. Amtlich vermessene Pläne gibt das Vermessungsamt des Landratsamts Ostalbkreis aus. Auf der Homepage des Ostalbkreises erhalten Sie hierzu weitere Informationen.

Sie erreichen die zuständige Stelle auch unter:
Telefonnummer: 07361 503-5500
E-Mail schreiben

Auszug aus dem Grundbuch

Die Gemeindeverwaltung dient lediglich als Grundbucheinsichtsstelle und nicht (mehr) als ausstellende Behörde. Hierfür dürfen Sie sich direkt an das Grundbuchamt Schwäbisch Gmünd wenden. Die Beantragung ist mittlerweile auch online möglich.

Sie erreichen die zuständige Stelle auch unter:
Telefonnummer: 07171 7969-0
E-Mail schreiben
Zur Homepage

Beantragung von Hausanschlüssen

Im Rahmen Ihres Hausbaus werden Sie sich bereits früh die Frage stellen, bei wem Sie welche(n) Hausanschluss/-schlüsse beauftragen/bestellen können. Hierzu geben wir Ihnen an dieser Stelle Hinweise. Die Hinweise gelten vor allem für Neubaugebiete der Gemeinde und sind ggf. nicht eins zu eins auf Bauplätze in älteren Bestandsgebieten übertragbar. Sollten Sie daher unsicher sein oder Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung. Wir werden Sie – soweit möglich –  mit weiterführenden Informationen unterstützen.

Hinweise:

  • Ihren Stromnetzanschluss müssen Sie bei der Netze ODR bestellen/anmelden www.netze-odr.de/service/netzanschluss-anmelden. Hier kann ggf. auch der Gasanschluss bestellt/beantragt werden.
  • Im Rahmen des Stromanschlusses sollten Sie auch das bereits vorverlegte Leerrohr für Ihren Breitbandanschluss mit in Ihr Haus verlängern lassen. Ob ein Leerrohr vorverlegt ist, erfahren Sie ggf. bei der Gemeindeverwaltung.
  • Erst wenn das Leerrohr verlängert wurde und im Rahmen der Leitungseinführung in Ihrem Keller/Haustechnikraum ist (und ggf. Wände verputzt, etc.) lohnt es sich für Sie, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden, damit die Beglasung des Anschluss und abschließende Herstellung vereinbart werden kann.
  • Ihren Wasseranschluss beantragen Sie per Formular und fügen die gefragten Pläne und Nachweise bei www.riesgruppe.de/kundenservice.html. BITTE BEACHTEN!!! Antrag samt Plänen und sonstigen Unterlagen sind gesammelt und unterschrieben bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
  • Für Ihre Abwasseranschlüsse (Schmutzwasser/Regenwasser) wurde im Normalfall bereits ein Anschlussschacht (Kombischacht) auf Ihrem Grundstück bereitgestellt.
  • Bitte planen Sie Ihre Abwasserleitungen so, dass Drainagen-Wasser und reines Regenwasser am Regenwasserkanal bzw. Schmutz- und Hofflächen am Schmutz-/Mischwasserkanal angeschlossen werden.

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Architekten aufzufordern, die Verlegung der Hausanschlüsse, soweit möglich, in Koordination (im gemeinsamen Leitungsgraben und durch einen Mehrspartenhausanschluss) zu planen. Grundsätzlich ist Ihr Architekt für Planung und Bauausführung verantwortlich. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leitungsträger.

Erteilung von Leitungsauskünften bei Baumaßnahmen

Vor Beginn von Tiefbauarbeiten jeglicher Art, besteht für den Bauunternehmer eine Erkundigungspflicht über Versorgungsleitungen beim jeweiligen Versorgungsunternehmer. Bitte beachten Sie hierzu das Schreiben der EnBW ODR AG (Anschreiben_2020_Wört (PDF-Dokument, 52,71 KB, 04.07.2023). (GAS, STROM, BREITBAND)

Darüber hinaus sind weitere Leitungsträger bzw. -eigentümer oder deren Beauftragte Im Vorfeld entsprechender Tiefbaumaßnahmen um Leitungsauskünfte zu ersuchen! Nachfolgende Liste ist dahingehend nicht abschließend und freibleibend

  • Rieswasserversorgung zu Wasserleitungen. Zur Homepage
  • Gemeinde Wört zu Abwasserleitungen Telefnonnummer: Telefonnummer: 07964 9008-0, E-Mail schreiben
  • Ostalbkreis zu dessen Backbone-Netz. Die kreiseigenen Backbone-Bestandsleitungen können automatisiert über den LINK zur „Leitungsauskunft“ auf der Homepage des Landratsamts Ostalbkreis erhoben werden, siehe www.ostalbkreis.de > Landratsamt > Geschäftsbereiche im Überblick > Vermessung und Geoinformation > Leitungsauskunft für Breitband. Nach Registrierung auf dem Portal erhalten Sie die Planauskunft im PDF-Format. Telefonnummer: Telefonnummer: 07361 503-5500
  • Gemeinde Wört zu dessen Breitband-Verteilernetz. Bitte beachten Sie: Für die Gemeinde Wört ist das Verteilnetz auch über die Leitungsauskunft des Ostalbkreises erhältlich.
  • Telekom

Abruf digitaler Lageplandaten

Sie haben die Möglichkeit, digitale Lageplandaten kostenfrei über das Open GeoData-Portal des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) abzurufen. Diese Daten stehen Ihnen zur freien Verfügung und können für verschiedene Anwendungen genutzt werden.

So funktioniert's:
Besuchen Sie einfach das Open GeoData Portal des LGL, um die gewünschten Daten herunterzuladen. Für den Abruf der Daten im DXF-Format, können Sie sich im Geodaten-Shop des LGL anmelden und die Daten kostenlos herunterladen.

Bei Fragen oder Problemen:
Sollten Sie Unterstützung beim Abruf der Daten benötigen oder auf Schwierigkeiten stoßen, steht Ihnen das Team der Kundenbetreuung des LGL gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie die Kundenbetreuung einfach per E-Mail unter: geodaten(@)lgl.bwl.de.

Merkblatt zu Freiflächen-PV und Agri-PV-Anlagen

Künftig braucht man für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und sogenannte Agri-PV-Anlagen (also PV-Anlagen in Verbindung mit Landwirtschaft) keine Baugenehmigung mehr. Das heißt: Man muss weder einen Antrag stellen noch auf eine Genehmigung oder Baufreigabe durch das Baurechtsamt warten.

Aber Achtung: Auch wenn keine Genehmigung mehr nötig ist, gelten weiterhin andere gesetzliche Regeln – zum Beispiel aus dem Naturschutz, dem Wasserrecht oder dem Landwirtschaftsrecht.

Deshalb unser Tipp: Wenn Sie so eine Anlage planen, stellen Sie vorher eine Bauvoranfrage beim zuständigen Baurechtsamt. So sind Sie auf der sicheren Seite. Denn wenn sich später herausstellt, dass bestimmte Vorgaben nicht eingehalten wurden, kann es sein, dass Sie die Anlage wieder zurückbauen müssen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier (PDF-Dokument, 69,73 KB, 09.07.2025).