- Ausgebucht -
Alle Terminslots sind bereits ausgebucht. Dennoch können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen, um sich für ein zukünftiges Beratungsgespräch anzumelden.
Hinweis:
Wenn Sie Interesse an einem Beratungsgespräch haben, bitten wir Sie, sich bei Herrn Oppold anzumelden. Dies ist telefonisch unter der Nummer (Telefonnummer: 07964/9008-14) oder per E-Mail möglich. Bei diesem Termin werden Experten sämtliche Fragen zum Sanierungsprogramm und den Fördervoraussetzungen beantworten. Der nächste Beratungstermin findet am Donnerstag, den 07.03.2024, statt.
Sanierungsgebiet "Ortsmitte"
Der Ortskern der Gemeinde soll durch das Sanierungsgebiet "Ortsmitte" aufgewertet werden. Gemeinsam mit unserem Partner der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) wurden folgende Sanierungsziele für das Gebiet beschlossen:
Aufwertung der bestehenden Gebäudesubstanz
- Erhalt und Aufwertung ortsbildprägender Gebäude und des historischen Ortsbildes durch Pflege und Verbesserung des Bestands
- Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand
Aufwertung und Gestaltung des öffentlichen Raums
- Verbesserung des Wohnumfelds und der Aufenthaltsqualität durch Gestaltungsmaßnahmen im Straßenraum
- Erneuerung der Brücke in der Schlossgasse
Schaffung von Wohnmöglichkeiten für unterschiedliche Altersgruppen
- Erhalt und Aufwertung des Wohnungsbestands durch Modernisierung und Instandsetzung
- Schaffung bedarfsgerechter Wohnungsangebote
- Schaffung von Wohnraum durch Ausbau von Bestandsgebäude (Dachgeschoss-ausbauten)
- Nach- und Umnutzung von leerstehenden Gebäuden und Gebäudeteilen
- Aktivierung von Brachflächen und fehl- oder untergenutzten Flächen (insbesondere an der Hauptstraße und in der Schlossgasse)
- Sensible Weiterentwicklung innerörtlicher Flächenpotenziale
- Baureifmachung, Abbruch und Neuordnung von Flächen im Sanierungsgebiet
Nahversorgung
- Sicherung und Stärkung des vorhandenen Einzelhandels- und Dienstleistungsangebots durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen
- Sicherung und Stärkung des örtlichen gastronomischen Angebots durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen
Ökologische Ziele
- Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand
- Anlage einer Grünfläche bei der Kirche
Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet
Generell werden bei Zuschüssen für Privateigentümern 60 % der Kosten vom Land getragen, 40 % von der Gemeinde.
Gefördert werden können folgende private Vorhaben im Sanierungsgebiet:
Modernisierung bestehender Wohneinheiten
Neuschaffung abgeschlossener Wohneinheiten in Bestandsgebäuden
Modernisierung gewerblich genutzter Bestandsgebäude
Erweiterung von Wohngebäuden (nur bei Erweiterung um weniger als 50 % Kubatur und Nutzfläche)
Gebäudeabbrüche
Wenn mit Bezug auf ein Gebäude mehrere der oben genannten Fördertatbestände zutreffen, können die entsprechenden Zuschüsse kombiniert werden. Es gilt eine generelle Zuschussobergrenze von maximal 150.000 € pro Gebäude. Die Bagatellgrenze für Maßnahmen liegt bei 15.000 €.
Der Gemeinderat behält sich vor, in besonders gelagerten Fällen abweichende Einzelfallregelungen zu treffen.
Ansprechpartner
Sanierungsbetreuer:
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE)
Herr El Bargui, Projektleiter
Telefonnummer: 0731 602896-22
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