Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wört
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dorfmühlweiher Rundweg
Steg Aumühlweiher
Landschaftsbild Konradsbronn
Bild einer Blumenwiese

Neuigkeiten

Weiterer Breitbandausbau in Wört – Mitarbeiter des Landratsamts bei Vermessungsarbeiten unterwegs

Erstelldatum03.05.2021

Unterstützt durch großzügige Fördermittel von Bund und Land wird bald der weitere Breitbandausbau „Weiße Flecken“ in Wört erfolgen. Mit den Baumaßnahmen beauftragt ist die Firma Shala Bau GmbH Westhausen. Unterstützt wird die Baumaßnahme durch das ebenfalls beauftragte Sachgebiet „Geoinformation und Landentwicklung Zentrale Dienste, Kundenservice, GIS“ des Landratsamts Ostalbkreis, welches zeitnah mit der Absteckung diverser Leitungstrassen beginnen wird.

Um für die betroffenen Ausbaubereiche bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können, wurden weitere Leitungsträger in die Planungen und den Bau einbezogen. Dies führt dazu, dass Wasserleitungen erneuert, Strom-Dachständer abgebaut, Ortsteilbeleuchtungen vorgesehen und teilweise auch Gasanschlüsse mitverlegt werden.

Dank gilt dem Bund und dem Land Baden-Württemberg zur Finanzierung des Breitbandausbaus in den Ortsteilen und Wohnplätzen sowie im Gewerbegebiet mit einer Förderquote von bis zu 90 %. Außerdem gilt Dank dem Projektträger, der atene KOM GmbH, die als Projektträger das Förderverfahren begleitet (http://www.atenekom.eu/bfp/).

Die Fördersummen teilen sich gemäß vorläufiger Förderbescheide wie folgt auf:

Bereich                                Fördersumme Bund                        Fördersumme Land

Wohnbauplätze                      647.390,00 €                                    161.033,60 €

Gewerbegebiet                      201.292,00 €                                     517.912,40 €

   

Eckdaten zum Projekt:

  • Neu zu erschließende Teilnehmer: 44
  • Investitionskosten: 1.697.366 € (gemäß Förderantrag)
  • Förderhöhe: 1.527.628 € (gemäß Förderantrag)
  • Eigenanteil: 169.738 € (gemäß Förderantrag)

Was sind unsere Ziele?

Die Gemeinde Wört möchte mit den heutigen Entwicklungen und Anforderungen an eine kommunale Infrastruktur Schritt halten und die Gemeinde durch den nach und nach flächendeckenden Ausbau der Glasfaserinfrastruktur fit für die zunehmend digitale Zukunft machen.

Zuletzt wurde hierzu ein Markterkundungsverfahren zur Beleuchtung der aktuellen Versorgung der „Weißen Flecken“ in Wört durchgeführt. Aus diesem Verfahren sind die nun zum Ausbau anstehenden Bereiche hervorgegangen. „Weiße Flecken“ sind alle Bereiche in Wört, für welche die angefragten Betreiber eine Versorgung mit 30 Mbit/s nicht bestätigen konnten. Als weiterer Aspekt wurde von den Betreibern keine Absicht geäußert, diesen Zustand durch eigene, privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen in absehbarer Zeit zu beheben.

Gerade die derzeit herrschende Situation, in der wir uns mit der Corona-Pandemie befinden, hat im Eiltempo nochmals verdeutlicht, dass dem Internet und einer damit verbundenen guten Infrastruktur im Ort die Zukunft gehören.

Was steht in nächster Zeit auf dem Plan?

31. Mai 2021                    ==>                Spatenstich

Ausbauschritte (werden je nach Fortschritt aktualisiert)

KW25 bis KW26               ==>                Bereich 1

KW27 bis KW35               ==>                Bereich 2

KW36 bis KW38               ==>                Bereich 3

KW39 bis KW43               ==>                Bereich 4 zzgl. Glasfasereinzug u. Montage

KW44 bis KW46               ==>                Bereich 5 zzgl. Glasfasereinzug u. Montage

Aktivierung des Netzes

Die Aktivierung des Netzes ist für 2022 geplant. Hierbei gilt die vertragliche Regelung, dass nach vollständig dokumentierter Übergabe der passiven Netzinfrastruktur die Aktivierung maximal 5 Monate in Anspruch nehmen darf.